Funkscheine für den Skipper Pflicht ab 2010 in Deutschland
In der Chartersaison 2010 wird ein Funkschein für den Skipper Pflicht sein. Für einen Charter an der Ostsee gibt es dabei mehrere Varianten, die es zu beachten gilt:
- Der Skipper hat keinen Funkschein. Ein Charter ist möglich, falls das Boot keinen UKW-Funk an Bord hat. Dies trifft allerdings nur für Boote kleiner als 12 m zu, da über dieser Größe eine Funkgerät an Bord Pflicht ist.
- Der Skipper hat einen Funkschein, aber ohne Erlaubnis für DSC-Geräte. Bitte sprechen Sie uns an, wir werden dann prüfen, welche Funkanlage an Bord ist und ob Ihr Schein die entsprechende Erlaubnis hat.
- Der Skipper hat einen Funkschein, der Geräte mit DSC umfasst. Dies ist z.B. beim SRC-Schein der Fall, aber auch bei einigen älteren Funkscheinen. Fragen Sie uns einfach, wir prüfen Ihren Schein gerne.
Bitte beachten Sie das ein Funkgerät mit DSC eine wichtige Sicherheitsfunktion an Bord erfüllt, falls Sie tatsächlich einmal in Seenot geraten sollten. Wir empfehlen daher mittelfristig einen Funkschein zu machen anstatt auf Boote ohne entsprechendes Funkgerät auszuweichen.