elektrische Kühlbox, Gasherd mit Backofen, Heizung, Inverter 12V/220V, Kühlschrank, Ladegerät, Mikrowelle, Pantryausstattung, Radio mit CD und MP3, Warmwasser, WC (elektr.), Weinkühlschrank
Navigation
Echolot, GPS mit Kartenplotter im Cockpit, Kompass, Navigationsbesteck, Seekarten, Sumlog, Windmesser
Man merkt, dass Camino die dritte Saison hinter sich hat, das Schiff hat eine Reihe von Gebrauchsspuren und kleinen Defekten, die aber alle nicht die Sicherheit oder die Segeleigenschaften beeinträchtigt haben. Lava Charter ist sehr bemüht, alle Mängel schnell zu beseitigen. Klasse!
Handtücher (Ein großes, ein kleines p.P. und Woche)
Kopfkissen, Decke, Bettlaken, Bettbezug (Ein Set pro Person und Woche)
Liegeplatz in der Heimatmarina für den gesamten Charterzeitraum
Liegeplätze in allen Häfen auf den Kanaren
Obligatorische Zusatzkosten:
Treibstoff (nach Verbrauch)
Corona Regelung 2021:
Es gelten folgende Bedingungen:
1) Dem Charterer ist eine Anreise zum vereinbarten Ort der Charter nicht möglich, da für das Land/die Region, aus dem der Charterer anreist, zum Beginn der Mietzeit ein behördliches Ausreiseverbot aufgrund COVID-19/ SARS-CoV-2 besteht bzw. für das Land/die Region, in der die Charter beginnt, zum Beginn der Mietzeit ein behördliches Einreiseverbot aufgrund COVID-19/ SARS-CoV-2 besteht. Allein eine behördliche Reisewarnung berechtigt nicht zur Rückerstattung der gezahlten Beträgen nach dieser Klausel.
2) Für Reiserückkehrer aus dem Land/ der Region der Charter besteht zum Beginn der Mietzeit eine behördliche Quarantänepflicht von mehr als sieben Tagen aufgrund COVID-19/ SARS-CoV-2, die nicht durch einen negativen COVID-19-Test abgewendet bzw. verkürzt werden kann. Allein eine bestehende behördliche Verpflichtung zur Durchführung eines COVID-19-Tests für Reiserückkehrer berechtigt nicht zur Rückerstattung der gezahlten Beträge nach dieser Klausel
3) Die Charter von Yachten für Freizeit-/Erholungszwecke ist für die Mietzeit aufgrund von am Ort der Charter geltender behördlicher Anordnung/Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19/ SARS-CoV-2 untersagt.
Voraussetzung für eine Rückerstattung in den vorgenannten Fällen ist, dass der Charter zuvor alle Vertragsbedingungen eingehalten und alle bisher fälligen Beträge fristgerecht an den Vercharterer geleistet hat und keiner der vorbezeichneten Fälle bereits zum Zeitpunkt der Buchung vorlag. Allein für den Charter selbst bzw. einzelne Personen seiner Crew geltende Reisebeschränkungen aufgrund einer zum Beginn der Mietzeit nachgewiesen Infektion mit dem COVID-19-Virus bzw. einer behördlich angeordneten Quarantäne berechtigen nicht zur Rückerstattung der gezahlten Beträge nach dieser Klausel.