FAQ und Länderliste zum Coronavirus (Stand: 03.11.22)

Disclaimer

Die Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine rechtliche Einschätzung kann nicht gegeben werden, diese muss gesondert eingeholt werden.

 

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Zurzeit wird diese Seite nicht weiter gepflegt, da uns keine Beschränkungen bekannt sind. (Letzter Stand 03.11.22)

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In unserer Liste mit Ländern, die häufig von unseren Kunden bereist werden, finden Sie die aktuellen Einreisebedingungen für Ihr Zielland. Weiterhin finden Sie anschließend die Rückreisebedingungen mit den aktuellen Bestimmungen für die Rückreise nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Außerdem finden Sie Links zu Onlineregistrierungen und zur entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes, die Ihnen die aktuellsten Informationen zu Reise- und Sicherheitshinweisen zeigen.

In unserem FAQ für 1a-Kunden finden Sie verschiedene Szenarien in der Coronasituation und was das für Charterer bedeutet.  

Wir von 1a Yachtcharter verfolgen die Entwicklung in Deutschland und in den Reiseländern und kontaktieren Sie nochmals vor Reisebeginn, um den Stand und die Möglichkeiten für Ihre Buchung mit Ihnen zu besprechen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von 1a Yachtcharter

 

Inhalt:

A. Länderliste – womit muss ich in meinem Reiseland zurzeit rechnen?

  1. EU-Covid-Zertifikat („Grüner Pass“)
  2. Einreisebedingungen in das Charterland
  3. Rückreisebedingungen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

B. FAQ für 1a-Kunden zum Coronavirus

  1. Ich habe bereits gebucht und meine Charter findet in den kommenden 4 Wochen statt.
  2. Mein Reiseantritt findet nicht in den nächsten 4 Wochen statt.
  3. Ich plane, eine Charter für 2022 zu buchen. Gibt es auch diese Saison Corona-Stornobedinungen?

C.  Wie ist die rechtliche Situation bei Charterverträgen in der aktuellen Lage?

 

A. Länderliste – womit muss ich in meinem Reiseland zurzeit rechnen?

Europa: Womit muss ich zurzeit rechnen? (Stand 03.11.22)

Im Folgenden finden Sie Bestimmungen, die aktuell gelten. Wie die Bestimmungen nach den von den Regierungen gesetzten Fristen sein werden, können wir noch nicht sagen. Hier müssen wir auf die Entscheidungen der Regierungen warten. Sobald diese gefallen sind, informieren wir Sie hier und unsere Kunden, deren Start bald ansteht, per E-Mail. 

Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt (AA) gegeben. Wenn Sie unten in der Liste auf den Button beim jeweiligen Land klicken, gelangen Sie zur entsprechenden Seite für Reise- und Sicherheitshinweise des Landes auf der Seite des Auswärtigen Amtes. In die Liste haben wir nur die Länder aufgenommen, in die die meisten unserer Kunden in dieser Saison reisen. Weitere können Sie in der Länderübersicht des AA abrufen.

1. EU-Covid-Zertifikat („Grüner Pass“)

Seit 1. Juli 2021 erleichtert ein EU-Covid-Zertifikat („Grüner Pass“) das Reisen innerhalb der EU. Es ist digital und dokumentiert bei Geimpften, Genesenen sowie bei Negativ-Getesteten deren Nachweise. Für jedes Zertifikat wird ein individueller, EU-konformer QR-Code generiert und es kann digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Am besten ausgedruckt mitnehmen, falls die Umsetzung des digitalen Checks vor Ort noch nicht reibungslos klappen sollte. Die Zertifikate werden von Ländern auch zum Einchecken in der Unterkunft oder zum Eintritt in den Innenbereich von Restaurants etc. genutzt.

Wie erhalte ich das Zertifikat?
Informationen und Anleitung finden Sie auf diesen entsprechenden Landesseiten:
Deutschland
Österreich
Schweiz

2. Einreisebedingungen in das Charterland

Klicken Sie auf Ihr Zielland für die Einreisebedingungen:
Dänemark
  • Einreise:
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. 
  • Vor Ort:
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht. 
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung 
Auswärtiges Amt: Dänemark
Deutschland
  • Vor Ort: 
    • Mecklenburg-Vorpommern
      • keine Kontaktbeschränkungen: Seit dem 19.03.2022 sind private Zusammenkünfte ohne eine Personenobergrenze zulässig.
    • Schleswig-Holstein
      • keine Kontaktbeschränkungen: Seit dem 19.03.2022 sind private Zusammenkünfte ohne eine Personenobergrenze zulässig.
    • Brandenburg 
      • keine Kontaktbeschränkungen: Seit dem 19.03.2022 sind private Zusammenkünfte ohne eine Personenobergrenze zulässig.
Frankreich
  • Einreise:
    • Keine Einreiseregistrierung mehr notwendig.
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. 
  • Vor Ort:
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht. 
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung
Auswärtiges Amt: Frankreich
Griechenland
  • Einreise:
    • Keine Einreiseregistrierung mehr notwendig.
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. 
  • Vor Ort:
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht.
    • Eine Karte der griechischen Regierung zeigt, wie stark oder weniger stark bestimmte Regionen von Infektionen betroffen sind.
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen. 
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung 
Auswärtiges Amt: Griechenland
Italien
  • Einreise:
    • Keine Einreiseregistrierung mehr notwendig.
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. 
    • Transit: Der Transit durch Österreich und die Schweiz nach Italien ist ohne Nachweise und Regeln möglich.  
  • Vor Ort:
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht. 
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen. 
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung
Auswärtiges Amt: Italien
Kroatien
  • Einreise:
    • Keine Einreiseregistrierung mehr notwendig.
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr
    • Transit durch Slowenien und Österreich:
      • Slowenien: Für die Ein- und Durchreise wird kein Nachweis benötigt.
      • Österreich: Für die Ein- und Durchreise wird kein Nachweis benötigt.
  • Vor Ort:
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht. 
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet 
    • keine Reisewarnung
Auswärtiges Amt: Kroatien
Niederlande
  • Einreise:
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. 
  • Vor Ort:
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht. 
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung
Auswärtiges Amt: Niederlande
Polen
  • Einreise:
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
  • Vor Ort: 
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben.
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung 
Auswärtiges Amt: Polen
Portugal
  • Einreise: 
    • Keine Einreiseregistrierung mehr notwendig
    • Keine Nachweispflicht mehr für Festland, Azoren und Madeira: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
  • Vor Ort: 
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht.
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen. 
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung 
Auswärtiges Amt: Portugal
Schweden
  • Einreise:
    • Keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
    • Transit: Auch für die Ein- und Durchreise in Dänemark wird kein Nachweis mehr benötigt. 
  • Vor Ort:
    • Alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Auch die Maskenpflicht. 
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet
    • keine Reisewarnung 
Auswärtiges Amt: Schweden
Spanien
  • Einreise:
    • keine Einreiseregistrierung mehr notwedig
    • keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
    • Kanarische Inseln: Hier gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie auf dem Festland. 
    • Balearen: Hier gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie auf dem Festland. 
  • Vor Ort:
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt für alle Personen ab sechs Jahren weiterhin Maskenpflicht.
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet 
    • keine Reisewarnung
Auswärtiges Amt: Spanien
Türkei
  • Einreise:
    • Keine Einreiseregistrierung mehr notwendig.
    • keine Nachweispflicht: Für die Einreise braucht es keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
  • Vor Ort:
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht.
  • Einstufung des RKI für die Rückreise: Details zur Rückreise finden Sie unter Rückreisebedingungen
    • kein Hochrisikogebiet 
    • keine Reisewarnung  
Auswärtiges Amt: Türkei

 

3. Rückreisebedingungen für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Für die Rückreise nach Deutschland

Keine Nachweispflicht: Die 3G-Regel zur Einreise/Rückreise nach Deutschland ist ausgesetzt. Es wird kein Nachweis oder Einreiseerklärung verlangt. 

Diese und weitere Informationen zur Rückreise finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung Dies gilt aktuell für Reisende.

Zur Liste der Risikogebiete für Reisende aus Deutschland

 

Für die Rückreise nach Österreich und in die Schweiz

Wir bitten um Verständnis, dass der Blog sich aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen hauptsächlich auf Reisende aus Deutschland und weniger auf Reisende aus Österreich und der Schweiz bezieht. In unseren laufenden Kundenmailings versorgen wir aber auch unsere Kunden aus Österreich und der Schweiz mit den relevanten Informationen für Ihre Reise. Hier finden Sie wichtige Links zu den Rückreisebedingungen für die beiden Länder. 

 

Für Österreich

Keine Nachweispflicht: Für die Rückreise aus allen Staaten benötigt man seit dem 16. Mai keine 3G-Nachweise mehr.

FAQ des Bundesministeriums

 

Für die Schweiz

Die Schweizer Bundesamt für Gesundheit bietet einen Travel-Check an, der Ihnen Ihre individuellen Einreisebedingungen ermittelt. 

  • Keine Nachweispflicht: Die Rückreise ist zurzeit ohne pandemiebedingte Maßnahmen möglich. 
Travel-Check

 

B. FAQ für 1a-Kunden zum Coronavirus

1. Ich habe bereits gebucht und meine Charter findet in den kommenden 4 Wochen statt: 

Was ist, wenn ich als Kunde in Deutschland unter Quarantäne stehe und meine Reise nicht antreten kann?

  • Eine Erkrankung ist grundsätzlich nicht durch den Chartervertrag abgedeckt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Reise- oder Charterrücktrittsversicherung in Verbindung, ob dieser Fall dort abgedeckt ist. 

Was, wenn meine Flüge storniert wurden?

  • Wenn bei einem Chartertörn der Flug storniert wurde, beeinflusst das in der Regel nicht den Chartervertrag, da die Flugbuchung hiervon gesondert erfolgt. Wir versuchen jedoch trotzdem in dieser besonderen Lage, beim Vercharterer im Rahmen einer kulanten Regelung ein Entgegenkommen zu erreichen. Wenn Ihr Flug storniert wurde, melden Sie sich bitte bei uns per Email oder telefonisch, damit wir den Fall im persönlichen Kontakt klären können. 

Was ist, …

… wenn an meinem Reiseziel ein Einreiseverbot für Deutsche gilt oder für Deutsche eine mehrwöchige Quarantäne bei der Einreise droht?

… wenn mein Reiseziel in einem ausgewiesenen Risikogebiet liegt? 

… wenn es zu meinem Reiseziel eine offizielle Reisewarnung vom Auswärtigen Amt gibt? 

… wenn die Grenzen zu meinem Reiseziel geschlossen wurden?

  • Länder und Regionen unterliegen unterschiedlichen Einstufungen und es liegen somit auch verschiedene Ausgangssituationen vor. Trifft eine dieser Fragen auf Sie zu und liegt Ihr Charterbeginn in den kommenden 4 Wochen, melden Sie sich bitte bei uns per Email oder telefonisch. Im persönlichen Kontakt klären wir, welches Ihre Möglichkeiten sind und finden eine Lösung. Liegt Ihr Reisebeginn weiter weg als 4 Wochen, lesen Sie bitte beim nächsten Punkt weiter.

 

2. Mein Reiseantritt findet nicht in den nächsten 4 Wochen statt:

  • Behalten Sie Ihr Reiseziel im Auge. Finden Sie sich ab 4 Wochen vor Reisebeginn in den oberen Fragen wieder, melden Sie sich bei uns, sodass wir für Sie die Bedingungen und Möglichkeiten für Ihren Törn klären können.

Ich überlege trotzdem, jetzt schon zu stornieren, obwohl die Reiselage an meinem Abreisezeitpunkt noch unklar ist.

  • Bitte prüfen Sie die AGB des Vercharterers in Bezug auf Stornierungskosten und -fristen. Diese haben Sie vor Buchung zusammen mit Ihrem Vertrag erhalten. In vielen Fällen können Sie noch zu einem späteren Zeitpunkt stornieren, ohne einen Nachteil zu haben.

 

3. Ich plane, eine Charter für 2022 zu buchen. Gibt es auch diese Saison Corona-Stornobedinungen?

  • Auch für Neubuchungen für die Saison 2022 klären wir wieder vor Vertragsabschluss mit dem Vercharterer die Corona-Stornobedingungen für Sie ab. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen bei Ihrer Törnplanung und finden die für Sie sichersten und flexibelsten Optionen, sodass Sie nicht in letzter Sekunde buchen müssen.  

 

C. Wie ist die rechtliche Situation bei Charterverträgen in der aktuellen Lage?

Zur rechtlichen Beurteilung von Charterverträgen gibt es in der Lockdown-Situation zwei Sichtweisen, wie Benyamin Tanis von der Kanzlei Ben Tanis/von der Mosel aus Kiel in einem Artikel der Yacht vom 24.03.20 erläutert. Aufgrund dessen wird eine solidarische Einigung mit dem Vercharterer empfohlen.

„Grundsätzlich gibt es zwei Varianten in der Koronakrise. Die eine beeinhaltet die ‚Unmöglichkeit‘ der Erbringung einer Leistung, also der zur Verfügung-Stellung eines Bootes, etwa weil das Zielland der Reise die Häfen gesperrt oder regional Quarantäne verhängt hat. In der Regel liefe dies auf eine Erstattung der geleisteten Zahlungen hinaus, weil der Flottenbetreiber seine Leistung nicht erbringen kann.“ Anders sei dies aber, wenn die Corona-Krise auf beiden Seiten als „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ eingestuft würde. „Dann müsste nach EU-Recht ein ‚Interessensausgleich‘ stattfinden. In der Regel liefe auch dies darauf hinaus, dass beide Seiten ihre Leistung nicht erbringen müssen und schon geleistete Zahlungen ersetzt werden. Aber das muss im Streitfall vom Gericht am Sitz des Vertragsortes geklärt werden. Das lohnt aber wegen hoher Anwalts-, Übersetzungs- und Reisekosten meist nicht. Das wüssten natürlich auch die Flottenbetreiber im Ausland.“

Den vollständigen Artikel „Wie Corona den Chartermarkt trifft“ finden Sie hier.

14 comments

  • Das werden – neben der eigenen Gesundheitsbedrohung – schwere Wochen für euch werden. Dafür wünsche ich euch viel Kraft. Und uns Kunden wünsche ich, dass es euch am Ende von Corona noch gibt!

    Antworten
  • Hallo an Alle. Der Frühling kommt, und lässt sich nicht aufhalten. Ihm ist es egal, was die Menschheit macht. Warten wir ab, was kommt und passiert. Das Wasser und der Wind bleibt uns.
    Kopf hoch, wir werden unseren Segeltörn dann starten, sobald es wieder möglich ist. Solange denken wir an vergangene Tage. Das Leben geht weiter, Grüsse an alle, und die wo auf dem Wasser sind immer eine Handbreite Wasser unter dem Kiel.
    Gruß Andi

    Antworten
    • Lieber Markus,
      wir müssen leider abwarten, was die Politiker der beiden Länder entscheiden.
      Dann können die Vercharterer handeln und wir werden euch dann informieren.
      Viele Grüße
      Das 1a Team

      Antworten
  • Liebes 1a Team,
    Vielen Dank für die Informationen. Ich hoffe, dass Ihr möglichst gut durch diese schwierige Zeit kommt, welche Euch vermutlich wirtschaftlich wie emotional überaus stark belasten wird. Auch für den einen oder anderen Vercharterer wird es bereits jetzt zum reinen Überlebenskampf geworden sein. Zudem kann ich mir vorstellen, was Ihr Euch zur Zeit und hoffentlich nur in Einzelfällen anhören müsst. Schöpft alle Kraft, haltet bitte durch und bleibt gesund – in jeder Beziehung. Es zeichnet sich ja vereinzelt bereits Hoffnung ab. Hoffen wir auf die leider nicht immer vorhandene Vernunft – das gilt zum Bedauern auch für uns Segler – und das richtige Maß und Ziel bei den Verantwortlichen.
    Ich wünsche Euch jetzt in besonderem Maße und auch an Land die berühmte Handbreit Wasser unterm Kiel.
    Mit den besten Grüßen von der Loreley!

    Antworten
    • Lieber Thomas,
      danke für deine Worte und die Motivation. Gemeinsam mit allen Kunden stehen wir das durch.
      Wir wünschen dir und deiner Crew auch alles Gute und dass ihr auch gesund bleibt!
      Viele Grüße
      Das 1a Team

      Antworten
  • Hallo, das mit Holland habe ich noch nicht ganz begriffen, wenn ich mit einem Kumpel (nicht Partner/ verschiedene Adressen) ein Segelboot Miete ist das kein Problem auch wenn man ein wenig Kanäle in Friesland schippert?!

    Antworten
    • Hallo Lars,

      danke für Deine Frage. Die Informationen, die wir bekommen haben, gelten für die ganzen Niederlande. Das haben wir nun im Blog korrigiert. Der Charter mit Deinem Kumpel sollte demnach kein Problem sein.

      Viel Spaß auf Eurem Törn!

      Das 1a Team

      Antworten
  • Hallo,

    Gibt es mit den neuen Notverordnungen in den Niederlanden auch weitere Einschränkungen zur Gruppengröße? Oder gilt weiterhin pro Haushalt eine Kabine?

    Antworten
    • Hallo Christine,

      an der Eine-Kabine-pro-Haushalt-Regel kann man sich weiterhin orientieren, da zwischen den Haushalten 1,5 Meter Abstand gehalten werden soll. An der Anzahl der Haushalte wird sich voraussichtlich dann die zu charternde Bootsgröße entscheiden. Am besten konkret den Vercharterer oder die Agentur mit den Personen pro Haushalt und Bootswünschen kontaktieren.

      Viele Grüße,
      das 1a Team

      Antworten

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