Die wichtigsten Versicherungen für Charterkunden

Wenn ein Chartervertrag abgeschlossen wird, sind bestimmte Versicherungen zwar schon darin enthalten – in der Regel sind Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert – doch es gibt gute Gründe, den eigenen Versicherungsschutz abzusichern. 

⚠️ Wir weisen darauf hin, dass jeder Anbieter unterschiedliche Bedingungen und Leistungen hat. Hier kann nur grob über den Versicherungsschutz geschrieben werden und wir übernehmen keine Gewährung auf die Richtigkeit. Wir beraten nicht in Versicherungsfragen, sondern geben nur einen Einblick. Für detaillierte Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter von Charterversicherungen.

Bei der Wahl eines Versicherers sollte man auf große, arrivierte Versicherer setzen, da diese unter Umständen mehr regulieren als kleine, siehe Ostsee-Sturmflut.

💡 Wichtig: Vor dem Törn die Abschlussfristen beachten, damit der Versicherungsschutz auch greift.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Warum: Wer eine Charteryacht als Skipper führt, für den reicht nicht die normale Haftpflichtversicherung, denn sie deckt nicht die Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crewaktivitäten. Daher braucht es eine Skipper-Haftpflichtversicherung. Sie ist die allerwichtigste und sichert, im Vergleich etwa zur Kautionsversicherung, unkalkulierbare Summen ab. Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung wichtig ist, zeigt auch dieser Artikel mit Fallbeispielen

Was deckt sie ab: Sie springt ein, wenn beim Führen der Yacht durch Verschulden des Skippers oder eines Crewmitgliedes Sachschäden an persönlichen Gegenständen der Crew oder Personenschäden verursacht wurden. Weiterhin hilft sie bei Schadensfällen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der Kaskoversicherer des Vercharterers in Regress geht und den Skipper zur Zahlung des Schadens auffordert. Die Skipper-Haftpflichtversicherung prüft dann den Fall und zahlt entweder bei berechtigten Ansprüchen oder wehrt die Forderungen mithilfe von Sachverständigen und Anwälten ab. Wenn bei schweren Schäden die Deckungssumme der Yacht-Haftpflicht nicht ausreicht, schließt die Skipper-Haftpflicht diese Lücke. 

Bei der Skipper-Haftpflicht sollte man prüfen, was in ihr enthalten ist, zum Beispiel:

  • Deckung grob fahrlässiger Schä­den an der ge­charter­ten Yacht
  • Sicherheitsleistung im Fall einer Beschlagnahme in aus­län­dischen Häfen
  • Ansprüche des Vercharterers für Charter­aus­fälle als Folge eines Kas­ko­scha­dens
  • Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander
  • Nutzung von Beibooten und anderen Wassersportgeräten im Zusammenhang mit der
    gecharterten Yacht
  • Geltungsbereich für das Törnzielrevier

Wer an einer Regatta teilnehmen möchte, muss hierfür einen Prämienzuschlag zahlen, da dieser Fall nicht automatisch dabei ist.

Diese Versicherung schließt man in der Regel für ein Jahr ab und könnte auch noch kurzfristig vor dem Törn abgeschlossen werden. 

Weitere Optionen: In Verbindung mit einer Skipper-Haftpflichtversicherung kann auch eine Skipper-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die bei juristischen Auseinandersetzungen unterstützt.

 

Auslandskrankenversicherung

Warum: Sie hilft bei Unfall und Krankheit im Ausland. Bestehende Krankenversicherungen gelten in der Regel nur in der Europäischen Union mit den Regelungen des bestehenden Reiselandes. Sprich, es werden nur die Leistungen übernommen, die eine Krankenversicherung im Reiseland für den Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich von Deutschland deutlich unterscheiden. Krankenrücktransporte aus dem Ausland sind sogar ganz ausgeklammert bei bestehenden Krankenversicherungen.

 

Charter-Rücktrittsversicherung

Warum: Auch wenn sie bei normalen Urlauben nicht immer eine Rolle für alle spielt, so macht es bei Chartertörns Sinn, sie abzuschließen. Denn fällt der Skipper zum Törnantritt aus, ist, falls kein zweiter Skipper vorhanden ist, die ganze Crew betroffen, die damit ebenfalls ihr Geld verliert. Auch wenn der Törn wegen eines medizinischen Notfalls abgebrochen werden muss, springt die Reiserücktrittsversicherung ein.

Was deckt sie ab: Die Bedingungen können von Versicherung zu Versicherung variieren. Sinnvoll ist es, dass der volle Charterpreis abgesichert ist. Auch die An- und Abreise kann mitversichert werden. Ist der Ausfall von Crewmitgliedern mitversichert, wird der Preis anteilig erstattet. Handelt es sich um eine Familie und ein Kind wird krank, kann der Törn komplett storniert werden. Wer nur gemeinsam als Crew starten möchte, etwa bei zwei Pärchen, kann gegen eine Mehrprämie den kompletten Törnpreis absichern. Kann der Törn aufgrund einer Risikoperson in der Familie, die nicht an der Reise teilnimmt, nicht angetreten werden, kann auch dies im Vorhinein abgesichert werden. 

Bei dieser Versicherung gelten Abschlussfristen, die sich am Zeitpunkt der Buchung orientieren!

Weitere Optionen: In Verbindung mit der Reiserücktrittsversicherung kann auch eine Insolvenz-Versicherung abgeschlossen werden für den Fall, dass der Vercharterer vor Törnantritt insolvent oder zahlungsunfähig wird.

 

Charter-Kautionsversicherung

Warum und was sie abdeckt: Wer seine Kaution absichern möchte, kann dies mit der Kautionsversicherung tun. In der Regel entspricht die zu hinterlegende Kaution der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Entsteht während des Törns ein Schaden, kann der Vercharterer die Kaution zum Teil oder ganz einbehalten. Die Versicherungsprämie liegt in der Regel unter 10% des Kautionsbetrages. Besonders bei Chartertörns mit hohen Kautionsbeträgen, u.a. bei Katamaranen oder in der Karibik, ist die Versicherung empfehlenswert. 

Zu beachten ist, dass der Abschluss einer Kautionsversicherung nicht von der Pflicht entbindet, die Kaution zu hinterlegen. Es sei denn, man bucht diese Versicherung direkt bei den Vercharterern mit dazu, die mittlerweile auch eine Kautionsabgeltung anbieten, jedoch ist diese dann in der Regel teurer als bei den deutschen Versicherungsagenturen.

Diese Versicherung könnte auch noch kurzfristig vor dem Törn abgeschlossen werden. 

 

Weitere, über die man nachdenken kann:

Skipper-Unfallversicherung

Warum: Die Unfallversicherung springt für die Folgen eines Unfalls ein, die nicht von der Krankenversicherung oder -kasse übernommen werden, etwa Leistungen bei dauerhaften Schädigungen, Invalidität, kosmetischen Operationen, Reha-Maßnahmen oder für Hinterbliebene nach einem Unfall mit Todesfolge. Unfälle beim Segeln sind nicht unbedingt in der privaten Unfallversicherung eingeschlossen, da es wie andere Wassersportarten zu den „gefahrengeneigten Sportarten“ zählt. Dies sollte man zuerst prüfen.

Was deckt sie ab: Ist das Segeln nicht in der privaten enthalten, kann eine Skipper-Unfallversicherung abgeschlossen werden, die nur den Skipper oder auch Skipper samt Crew absichert. Darin sind auch Bergungs- und Transportkosten enthalten. Der Umfang kann sich nur auf die Zeit an Bord und auf dem Beiboot beziehen, manchmal auch über die Zeit an Bord hinaus auf bootsverbundene Aktivitäten an Land, auf dem Steg sowie im Hafen. Dieser Umfang sollte vor Abschluss geprüft werden. Je nach Anbieter kann die Versicherung für das ganze Jahr oder auch pro Törn abgeschlossen werden.

 

 

Bildnachweise:
Skipperbild: AdobeStock/yossarian6; Gipsbein: AdobeStock/contrastwerkstatt; Familie: AdobeStock/velirina

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