Funkzeugnisse in Deutschland

Funkzeugnisse in Deutschland

Seit August letzten Jahres gibt es in Deutschland eine neue Verordnung für Funkgeräte und Funkzeugnisse. Früher war es ausreichend, wenn ein Crew-Mitglied an Bord den passenden Funkschein besaß oder das Gerät an Bord nicht betriebsbereit war. Heutzutage muss das Gerät intakt sein und das richtige Funkzeugnis ist unverzichtbar, auch bei Chartern. Fakt ist, ohne passendes Funkzeugnis macht man sich strafbar.

Die neuen Funkgeräte sind heute meist mit DSC-Controllern ausgestattet, die die Teilnahme am GMDSS (Global Maritime Distress Safety System, Not- und Sicherheitsfunksytem) erlauben. Alte Funkzeugnisse für Sportschiffer,mit denen man auch am GMDSS teilnehmen kann, sind

  • das „Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC)“,
  • das „Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker I“ und
  • das „Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker II“,

die 2002 zuletzt ausgestellt wurden. Besitzt man keines dieser Zeugnisse oder nur eines ohne GMDSS, können heute die folgenden zwei Funkzeugnisse erworben werden:

Das Allgemeine Funkzeugnis LRC (Long Range Certificate)

  • Für Seefunk mit GMDSS und allen GMDSS-Komponenten wie UKW-DSC, Grenz- und Kurzwellen-DSC und Inmarsat-Systeme
  • Eignet sich für große Unternehmungen wie eine Atlantiküberquerung
  • Gilt international und unbefristet
  • Zulassung ab 18 Jahren
  • Für Inhaber des SRC ist die theoretisch und praktische Prüfung zum UBI verkürzt

Voraussetzungen:

  • Gutes Englisch
  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Kosten inklusive Prüfungsgebühr: Je nach Prüfungsausschuss zwischen 87€ und 115€
  • Abnahme der Prüfung: Deutscher Segelverband nimmt die Prüfung ab

Prüfung:

Notwendige Kenntnisse in folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks:

  • wesentliche Merkmale
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

theoretische Prüfung:

  • Beantwortung eines Fragebogens
  • Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel

praktische Prüfung:

  • Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle

Das Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate)

  • Hier dürfen im GMDSS nur UKW-DSC-Seefunkanlagen benutzt werden
  • Ist für den normalen Bootsführer am geeignetsten
  • Gilt international und unbefristet
  • Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
  • Für Inhaber des SRC ist die theoretisch und praktische Prüfung zum UBI verkürzt

Voraussetzungen:

Prüfung:

Notwendige Kenntnisse in folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks:

  • mobiler Seefunkdienstes
  • GMDSS
  • öffentlicher Seefunkdienstes
  • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

theoretische Prüfung:

  • Beantwortung eines Fragebogens
  • Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische
  • Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft

praktische Prüfung:

  • Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk
  • sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden

Wer nur auf Binnengewässern unterwegs ist, für den wird heute folgendes Funkzeugnis angeboten:

Das Sprechfunkzeugnis für Binnenfunk UBI (UKW-Spechfunkzeugnis für Binnenfunk)

  • Als UKW Sprechfunk im Binnengewässer gilt er auf allen europäischen Binnenschiffahrtsstraßen
  • Gilt international und unbefristet
  • Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren

Voraussetzungen:

  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Kosten inklusive Prüfungsgebühr: je nach Prüfungsausschuss zwischen 75€ und 97€
  • Abnahme der Prüfung: Deutscher Segelverband, Deutscher Motoryachtverband und die FVT (Funk Verkehrs Technik in Koblenz)

Prüfung:

Notwendige Kenntnisse in folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks:

  • wesentliche Merkmale
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Theoretische Prüfung:

  • Beantwortung eines Fragebogens
  • der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel

Praktischen Prüfung:

  • Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle

Jede Region hat einen eigenen Prüfungsausschuss, bei dem man sich zur Prüfung anmelden muss. Wenn Sie sich darüber informieren wollen, welche Segelschule auf die Prüfung vorbereitet und sich in Ihrer Nähe befindet, dann kreuzen Sie einfach “Funkschein” an und geben Sie Ihre Postleitzahl ein.

Um sich optimal auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, gibt es neben der “SFB Trainer”-App für das iPhone und der App “Segeln SRC/LRC-Prüfung” für das Android Handy auch entsprechende Lernsoftware und Bücher, die Sie hier finden:

Achten Sie auch hier bitte darauf, dass die Software auch zum in der Prüfung verwendeten Gerät passt.

Kauf eines Funkgerätes

  • Bei Kauf und Inbetriebnahme eines Funkgerätes bedarf es einer Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur.Für eine UKW-Binnenfunkanlage braucht man eine ATIS-Nummer (automatische Senderidentifikation). Diese Geräte verfügen über eine automatisch reduzierte Sendeleistung in den Kanälen Schiff-Schiff, Schiff-Hafen und beim Funkverkehr an Bord. Manche können die ATIS-Kennung dekodieren und so das Rufzeichen der der Sendefunkstelle im Display anzeigen.
  • Für den UKW-Seefunk mit den so genannten GMDSS-Seefunkanlagen benötigt man die MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity). Diese Anlagen können im Notfall eine exakte und schnelle Alarmierung garantieren.
  • Buten- und Binnengeräte müssen über eine ATIS- und MMSI-Kennung verfügen, auch wenn man damit nur im Binnengewässer unterweg ist. Hierbei handelt es sich um Kombianlagen, die zwischen Binnen- und Seefunk umschalten können

Beim Antrag auf Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur für die ATIS- und MMSI-Kennung benötigt man beim Kauf die Zulassungs- bzw. Referenznummer des Gerätes, die Ihnen der Händler mitteilen kann. Die Kosten für die Zuteilung belaufen sich auf ca. 130€.

Soll das Gerät auch zum Telefonieren genutzt werden, bedarf es eines Vertrags mit einer Abrechnungsgesellschaft: Hierfür wird eine Registrierung fällig und eine Saison- oder Jahrespauschaule. Die in Deutschland bekannteste Gesellschaft ist beispielsweise die DP 07. Hier kostet die einmalige Registrierung 34€ und eine Saisonpauschale ist ab 46€ zu beantragen.

Erhält man eine Frequenzzuteilung, muss die MMSI und/ oder ATIS-Nummer einprogrammiert werden und sowohl die Frequenzzuteilung als auch das entsprechende Funkzeugnis müssen immer an Bord mitgeführt werden. Hat ein Gerät eine Frequenzzuteilung, muss die Anlage auch an Bord und betriebsbereit sein.

Neuer Fragenkatalog für UBI, SRC und LRC

Die neuen Fragenkataloge für die Funkzeugnisse UBI, SRC und LRC, die auf das Multiple Choice-Verfahren umgestellt werden, sollen nun am 1. Oktober 2011 zum Tragen kommen. Wer seinen Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2011 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht hat, kann auch nach dem 1. Oktober 2011 nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden. Auch bei Nichtbestehen der Prüfung und der Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung bis zum 30. September, kann die Prüfung nach den alten Katalogen erfolgen.

Die neuen Kataloge finden Sie unter: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html

Hier eine Liste der Prüfungsausschüsse:

  • PA Berlin (UBI, SRC)
  • PA Bremen (UBI, SRC: Bremen und Niedersachs.-Ost)
  • PA Bodensee (UBI, SRC, LRC: Baden-Württemberg und Landkreis Lindau (Bayern))
  • PA Düsburg (UBI: Nordrhein-Westfalen; SRC, LRC: Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • PA Hamburg (UBI / SRC: Hamburg, Schleswig-Holstein; LRC: Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen)
  • PA Leer (SRC: Niedersachsen-West, Grafschaft Bentheim,Osnabrück)
  • PA Leipzig (UBI / SRC / LRC: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Süd-Brandenburg): Telefon: 03 64 61/ 2 14 23
  • PA Nürnberg (UBI / SRC / LRC: Bayern (außer Landkreis Lindau)
  • PA Rostock (UBI / SRC: Mecklenburg-Vorpommern, Nord-Brandenburg; LRC: Mecklenburg-Vorpommern, Nord-Brandenburg, Berlin)