Charter-Rücktrittversicherung: Absicherung während Corona

Wer sich bei der Buchung seines Törns dieses Jahr in Bezug auf Corona besser absichern möchte, findet bei Charter-Rücktrittversicherungen nun weitere Leistungen speziell für Corona-bedingte Reiserücktritte. Je nach Versicherung sind es entweder Leistungen innerhalb der normalen Charter-Rücktrittversicherung oder Zusatzleistungen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Charterrücktritt im Falle einer Coronainfektion, einer Impfunverträglichkeit oder einer Insolvenz der Vercharterer bzw. Agentur handeln. Bei manchen Vercharterern ist eine Charter-Rücktrittversicherung bereits bei der Buchung enthalten, bei anderen muss der Kunde sich selber um eine kümmern, wenn diese gewünscht ist.

Auf unserer Seite Charter-Rücktritt – Absicherung während Corona stellen wir Ihnen ein Beispiel anhand unseres Partners Yacht-Pool vor und Sie finden ein FAQ mit häufig gestellten Fragen unserer Kunden. Wenn Sie Fragen zur Charterversicherung bei Ihrer Buchung bei uns haben, vereinbaren Sie gerne einen Telefontermin mit uns.

Kontaktieren Sie uns unter info@1a-yachtcharter.de oder per Telefon unter +49 5741 3222690.

©Blue Orange Studio/AdobeStock

 

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