Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner

Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma (Vercharterer) und dem
Charterer unter Vermittlung der 1a Yachtcharter GmbH (Agentur) geschlossen.
Die 1a Yachtcharter GmbH tätigt als Agentur ausschließlich Geschäfte im fremden
Namen und auf fremde Rechnung und ist befugt für die vertreteten Unternehmen Charterverträge zu unterzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen.

Preise

Die Agentur erhält den Listenpreise und etwaige Rabatte vom Vercharterer und gibt diese, ohne Aufschläge, an den Charterer weiter. Des weiteren werden alle Nebenkosten, die neben der Chartersumme an den Vercharterer zu zahlen sind, genannt. Die in der Yachtsuche gezeigten Preise sind Gesamtpreise und umfassen die Chartersumme und alle Nebenkosten. Nebenkosten, die sich nach der Größe der Crew richten, werden erwähnt, können aber erst nach Angabe des Charterers korrekt kalkuliert werden.

Zahlung und Kaution

Die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises ist innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluss fällig, der Rest wie im Vertrag angegeben. Werden die Zahlungen nach Mahnung nicht geleistet, behält sich der Vercharterer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.

Rücktritt des Charterers vor Törnbeginn

Kann der Charterer den Charter nicht antreten, so teilt er dies unverzüglich mit. Bei Rücktritten bis zum Termin der Restzahlung (im Vertrag angegeben) wird die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises fällig. Erfolgt die Absage nach dem Termin der Restzahlung, ist der gesamte Charterpreis zu zahlen. Gelingt eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Handlingkosten in Höhe von mind. 20 % des Charterpreises zurück. Erfolgt die Ersatzcharter zu geringeren Konditionen, ist die Differenz ebenfalls vom Charterer zu tragen. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Versicherung und Kaution

Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht der hinterlegten Kaution. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen. Die hinterlegte Kaution wird bei mangelfreier Rückgabe und nach Vorlage des Tauchberichts nach Charterende zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Der Charterer erhält eine schriftliche Kautionsabrechnung.

Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Eine Kopie der Versicherungsbedingungen befindet sich an Bord.

Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten der Charterbesatzung nicht zu vertreten. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Charterbesatzung sind mitversichert. Die Versicherer haben in solchen Fällen ein Regress-Recht gegen die Charterer. Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

Verhalten im Schadensfall

Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine schriftliche Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei). Der Charterer ist verpflichtet, dem Vercharterer und der Versicherung sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Ein schriftlicher Schadensbericht ist anzufertigen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Charterer seitens des Vercharterers und/oder der Versicherung führen.

Kenntnisse und Pflichten des Charterers (bzw. Schiffsführers)

Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich:

1. Sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. Strömungen, Wassertiefen und starke Winde

2. Im Besitz von gültigen Befähigungsnachweisen (SBF-See oder höher, Funksprechzeugnis für das ggf. an Bord verbaute Funkgerät) zu sein und diese während des Törns mitzuführen.

3. Die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.

4. Das jeweilige Seegebiet des Vercharterers nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers zu verlassen.

5. Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung der gecharterten Yacht zu besitzen.

6. Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.

7. Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

8. Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.

9. Die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten.

10. Das Logbuch in der gesetzlich vorgesehenen Form zu führen.

11. Nur nach Rücksprache an Regatten oder anderen sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen.

12. Nur nach Rücksprache die Yacht für Ausbildungsfahrten oder einen Kojencharter zu verwenden.

13. Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen.

14. Im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.

15. Bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen.

16. Eine Salonbelegung nur nach Rücksprache vorzunehmen.

 

Übergabe der Yacht

Die Yacht wird sauber, segelklar und vollgetankt dem Charterer übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden. Es wird dem Charterer ausdrücklich empfohlen bei Antritt bekannte Mängel dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen und diese schriftlich zu dokumentieren.

Die Identität des Charterers muss durch Vorlage von Pass oder Personalausweis gesichert oder festgehalten sein.

 

Rücktritt und Minderung des Charterpreises

Schäden an der Yacht und der Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt. Eine Minderung bleibt dem Charterer vorbehalten. Von der Minderung ausgeschlossen sind dem Alter der Yacht entsprechender Verschleiß und Gebrauchsspuren.

Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit, verspäteter Rückkehr der Vorcrew, sonstiger Schäden etc.), kann der Vercharterer eine gleich- oder höherwertige Ersatzyacht stellen.

Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Über den Charterpreis hinausgehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wurde.

Rückgabe der Yacht

Der Charterer hat seinen Törnplan so einzurichten, dass eine vertragsgemäße Rückgabe pünktlich erfolgen kann. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Eine verspätete Schiffsrückgabe berechtigt den Vercharterer die verlängerte Nutzung sowie alle ihm aus der Verspätung entstandenen Kosten (insb. Ansprüche der Folgecrew) dem Charterer in Rechnung zu stellen. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht. Ausgeschlossen sind Verspätungen durch Schäden an der Yacht, die der Charterer nicht zu vertreten hat.

Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten und voll getankten Zustand zurückgegeben. Sollte die Yacht nicht vollgetankt sein, ist der Vercharterer berechtigt eine Tankpauschale zuzüglich des verbrauchten Treibstoffs zu berechnen. Falls Gas nicht im Charterpreis enthalten ist, ist der Vercharterer berechtigt für jede leere Gasflasche eine Pauschale zu berechnen. Eine Toilettenverstopfung wird mit bis zu 200,- EUR berechnet.

Falls die Endreinigung nicht im Charterpreis enthalten ist, ist der Vercharterer berechtigt vor Ort den im Vertrag festgelegten Betrag zu berechnen. Bei übermäßiger Verschmutzung (z.B. durch Haustiere) kann unabhängig davon ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.

Reparaturen während des Törns

Die Reparatur von Schäden oder die Beschaffung von Ersatzteilen kann nur nach Rücksprache mit dem Vercharterer veranlasst werden. Auslagen des Charterers für Reparaturen werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt auf den Vercharterer) zurückerstattet.

Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Insbesondere darf der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da dieser dann beschädigt wird.

Rechenfehler

Bei offensichtlichen Rechenfehlern bei der Ermittlung des Charterpreises und der gebuchten Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.

Haftung

Der Vercharterer haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen, maximal bis zur doppelten Höhe des Charterbetrages. Körperschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.

Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPSNavigator usw. verursacht werden.

Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord.

Die 1a Yachtcharter GmbH haftet als Agentur nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung. Die Haftung der 1a Yachtcharter GmbH ist auf die Höhe des Törnpreises bzw. Chartergebühr beschränkt.

Gerichtsstand

Bei Ansprüchen gegenüber der 1a Yachtcharter GmbH ist deutsches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Lübbecke. Bei Ansprüchen gegen über dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart.